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Förderprogramme zum Umstieg auf erneuerbare Energien ( EEG )
In diesem Artikel finden Sie eine Übersicht der Förderprogramme.
Das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien – kurz: Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) – ist das zentrale Förderinstrument für die Erneuerbaren im Bereich der Stromerzeugung. Es regelt die vorrangige Abnahme, Übertragung und Verteilung sowie die Vergütung von Strom aus Wind, Sonne und Co. Grundprinzipien bieten den Investoren in neue Erneuerbare-Energien-Anlagen eine hohe Planungs- und Investitionssicherheit. Neue Erneuerbare-Energien-Anlagen erhalten den Fördersatz, der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme galt, für 20 Jahre plus dem Jahr der Inbetriebnahme fest garantiert.
Zuschüsse und Förderprogramme für Hauseigentümer, Privatpersonen und Unternehmen
- Förderung von Stromspeichern (Richtlinie Speicher)
Der Freistaat Sachsen fördert innovative dezentrale Lösungen zur Stromspeicherung.Mitfinanziert werden Investitionen für Anlagen zur Speicherung von elektrischer Energie (Stromspeicher, einschließlich Quartierspeicher und Nachrüstsätze), die einer Erhöhung des Eigenverbrauchs von Solarstrom dienen.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts einschließlich deren Zusammenschlüsse, die Eigentümer, Pächter oder Mieter der Flächen sind, auf denen das Vorhaben realisiert werden soll.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für konventionelle Stromspeicherin Höhe von 1.000 EUR zuzüglich eines Leistungsbetrages in Höhe von 200 EUR pro Kilowattstunde Nutzkapazität, insgesamt jedoch höchstens 40.000 EUR. Für die mit dem Stromspeicher verknüpfte Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge beträgt die Förderung 400 EUR pro Ladepunkt für Wechselstrom und 1.500 EUR pro Ladepunkt für Gleichstrom.
Eine unserer Serviceleistungen ist selbstverständlich die Beantragung der Förderung für Sie, mehr Info und weitere Serviceleistungen.
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